AGB
Vorbemerkung
Grundsätzlich gilt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, dass wir nur einen Provisionsanspruch erheben, wenn wir für Sie tätig sind und Ihnen als Suchender ein Objekt vermitteln und/oder nachweisen oder Ihnen als Anbieter einen Käufer oder Mieter vermitteln und/oder nachweisen, immer vorausgesetzt, dass Sie uns beauftragen.
Die nachfolgenden detaillierten Bestimmungen lassen sich einfachhalber wie folgt zusammenfassen:
2,38 Nettomieten incl. 19% gesetzliche MwSt bei einer Vermietung alternativ 3,57% incl. 19 % MwSt vom Kaufpreis bei einem Verkauf sind, wie auch bei uns, die ortsüblichen Provisionen immer zahlbar von demjenigen, der uns beauftragt hat. Bei einem Verkauf können wir auch doppelseitig agieren.
Bei den aufgeführten Wohnungsangeboten zur Miete sind immer die Vermieter unsere Auftraggeber, die uns bezahlen.
Die Erfüllung unserer Makleraufträge erfolgen unter der Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des IVD (Immobilienverband Deutschland) verpflichtet haben.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder/und Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
1.
Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Maklerprovision ermittelt sich wie folgt:
a) Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, beträgt die Maklerprovision 3,57 % incl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Käufer und/oder vom Verkäufer je nach Vereinbarung.
b) Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklerprovision 2,38 Monats-Nettomieten incl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde vom Mieter oder vom Vermieter je nach Vereinbarung.
c) Bei Wohnraummietverträgen beträgt die Maklerprovision 2,38 Monats-Nettomieten incl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer
d)- vom Mieter, sofern er uns zur Wohnungssuche beauftragt hat und wir ihm Objekte nachweisen/vermitteln mit Ausnahme der uns bereits
vorliegenden Angebote
e) vom Vermieter, sofern er uns beauftragt hat, Mietsuchende zu vermitteln bzw. nachzuweisen
Grundsätzlich jedoch können hier andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese müssen jedoch in Schriftform festgelegt sein/werden.
2.
Die in den § 1 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
3.
a) Die Maklerprovision ist verdient, fällig und zahlbar an dem Tage der Vertragsunterzeichnung, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. §4 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden; auf diesen Sachverhalt wird dann ausdrücklich drauf hin- gewiesen.
4.
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 1 Monat, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag bis zur Kündigung immer um einen weiteren Monat. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
5.
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.
6.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
7.
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
8.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich.
9.
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist immer der Inhalt des Kauf- bzw. Mietvertrages. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
10.
a) Abweichungen von unseren ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
11.
Datenschutz
Die Immobilienangebote unter dem Menü „[Angebote]” werden direkt von der Immobilien Scout GmbH (www.immobilienscout24.de ) eingebunden. Durch Anklicken der Navigationspunkte im Bereich „Angebote” werden Sie direkt auf die Server der Immobilien Scout GmbH („ImmobilienScout24“) geleitet. Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten bei der Immobilien Scout GmbH fnden Sie in deren Datenschutzhinweisen unter: https://www.immobilienscout24.de/agb/datenschutz.html“ Bei Nutzung des Kontaktformulars innerhalb der Angebote werden die Daten bei ImmobilienScout24 gespeichert und an uns übermittelt. Ferner erhalten Sie eine E-Mail von ImmobilienScout24 zur Bestätigung Ihrer Anfrage bei uns.
Sonstiges
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Firma Zity Immobilien GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die (Firma IVD Mitglied) grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.