Verwaltung
Wir bieten eine professionelle Verwaltung Ihrer Wohn-/Geschäftshäuser an. Als Ihr Ansprechpartner und der Ihrer Mieter kümmern wir uns um alle Belange rund um Ihre Immobilie. Der enge Kontakt mit den Eigentümern ist bei uns Basis einer qualifizierten Abwicklung.
Unser Aufgabenbereich beinhaltet:
· Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich protokollierter Abnahmen und Übernahmen von
Wohn-/Gewerbeeinheiten
· Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggebenden aus den Mietverhältnissen
zustehen
· Überwachung des Mieteingangs
· Führung der Mietkautionen
· Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
· Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar
aus dem Mietvertrag ergibt
· Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und
Abrechnung der Kosten mit den Mietenden
· Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den
Betriebskosten und (soweit vertraglich möglich) Ihre Abrechnung gegenüber den Mietenden
· Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietenden
· Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte-/innen für Klagen im Zusammenhang mit
Mietverhältnissen.
· Gesamter Schriftverkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
· Prüfung des Versicherungsbedarfs
· Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem/der
Hauseigentümer*in
· Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
· Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Gebäudemanagement,
Reinigungspersonal und dgl.).
· Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände und
Versorgungsgüter (wie Geräte
für das Gebäudemanagement und Heizmaterial).
· Hausbuchhaltung
· Instandhaltungsrücklage
· Technische Verwaltung
· Instandhaltung und Instandsetzung
· Wartungs-/Dienstleistungsverträge
· Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
· Erstellung einer Jahresabrechnung
· Abführung von Überschüssen an den/die Hauseigentümer*in
· Laufende Überwachung des baulichen Zustandes des Verwaltungsobjektes, der haustechnischen Anlagen
und etwaiger Grünanlagen sowie Veranlassung gesetzlich oder behördlich vorgeschriebener Kontrollen (z.B.
Legionellenprüfung, Erstellung des Energieausweises
etc.) innerhalb der vorgegebenen Fristen
· Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturaufträge an ausgewählte Fach- bzw.
Handwerksunternehmen bis zu einem Betrag von x-EUR.
· Bei Maßnahmen, die voraussichtlich mit einem höheren Aufwand verbunden sind, ist die Zustimmung
des/der Hauseigentümer*in
erforderlich. Die Auswahl der Unternehmen steht unter
dem Vorbehalt, dass der/die Hauseigentümer*in im Einzelfall die Fachfirma bestimmen kann
· Vorausplanung größerer Instandhaltungsmaßnahmen
· Abschluss erforderlicher Wartungs- bzw. Dienstleistungsverträge und Überwachung der Durchführung.
· Wirtschaftlichkeitsberechnungen (auch bei preisgebundenem Wohnraum)
· Ermittlung der zulässigen Miethöhe bei Neuvermietungen gem. §§ 556d – 556g BGB
· Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und
in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
· Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
· Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes
· Betreuung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
· Neuvermietungen
Die Gebühren richten sich nach den Objektgrößen.
Individuelle Absprachen sind selbstverständlich möglich.