Verwaltung
Wir bieten eine professionelle Verwaltung Ihrer Wohn-/Geschäftshäuser an. Als Ihr Ansprechpartner und der Ihrer Mieter kümmern wir uns um alle Belange rund um Ihre Immobilie. Der enge Kontakt mit den Eigentümern ist bei uns Basis einer qualifizierten Abwicklung.
Unser Aufgabenbereich beinhaltet:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich protokollierter Abnahmen und Übernahmen von Wohn-/Gewerbeeinheiten
- Mietkasse und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
- Überwachung des Mieteingangs
- Führung der Mietkautionen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten
- Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten
- Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietenden
- Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte
- Gesamter Schriftverkehr mit den Behörden
- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Abwicklung von Schadensfällen
- Einstellung und Entlassung von Hilfskräften
- Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände
- Hausbuchhaltung
- Instandhaltungsrücklage
- Technische Verwaltung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Wartungs-/Dienstleistungsverträge
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
- Erstellung einer Jahresabrechnung
- Abführung von Überschüssen an den/die Hauseigentümer*in
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes des Verwaltungsobjektes, der haustechnischen Anlagen und etwaiger Grünanlagen sowie Veranlassung gesetzlich oder behördlich vorgeschriebener Kontrollen (z.B. Legionellenprüfung, Erstellung des Energieausweises etc.) innerhalb der vorgegebenen Fristen
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturaufträge an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen bis zu einem Betrag von x-EUR
- Bei Maßnahmen, die voraussichtlich mit einem höheren Aufwand verbunden sind, ist die Zustimmung des/der Hauseigentümer*in erforderlich. Die Auswahl der Unternehmen steht unter dem Vorbehalt, dass der/die Hauseigentümer*in im Einzelfall die Fachfirma bestimmen kann
- Vorausplanung größerer Instandhaltungsmaßnahmen
- Abschluss erforderlicher Wartungs- bzw. Dienstleistungsverträge und Überwachung der Durchführung
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen (auch bei preisgebundenem Wohnraum)
- Ermittlung der zulässigen Miethöhe bei Neuvermietungen gem. §§ 556d – 556g BGB
- Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
- Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes
- Betreuung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Neuvermietungen
Die Gebühren richten sich nach den Objektgrößen. Individuelle Absprachen sind selbstverständlich möglich.

